Der Dienstleister speichert dauerhaft die personenbezogenen Daten, die aufgrund persönlicher Einwilligung oder rechtlichem Interesse bearbeitet werden, bis zur Aufhebung der Einwilligung oder des Widerrufs. Mit der Ausnahme, wenn der Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten bereits unter den Umständen erreicht wurde (z. B. wenn eine Person einer Verarbeitung personenbezogener Daten zum Zweck der Clubmitgliedschaft zugestimmt hat, würde der Dienstleister die Clubprivilegien und persönlichen Daten in Verbindung mit dem Club nicht länger speichern dürfen).
Bei den personenbezogenen Daten, die der Dienstleister auf einer rechtlichen Grundlage oder einem ähnlichen Verhältnis mit der Person bearbeitet, speichert der Dienstleister die personenbezogenen Daten für den gesetzlich festgelegten Zeitraum (z.B. Rechnungen müssen 10 Jahre nach der Ausstellung gespeichert werden) oder für die Dauer des Vertrags und noch 5 zusätzliche Jahre nach dem Ablauf des Vertrags (Zeitraum der Verjährungsfrist). Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist löscht der Dienstleister effektiv die personenbezogenen Daten oder anonymisieren sie, so dass sie nicht mehr mit einer bestimmten Person verbunden werden können.