Persönliches Datenrecht

Eine Person hat in Bezug auf ihre persönlichen Daten das Recht, jederzeit vom Dienstleister das folgende zu verlangen:

  • Bestätigung, ob ihre personenbezogenen Daten bearbeitet werden
  • Zugriff auf personenbezogene Daten und die folgenden Informationen: Zweck der Verarbeitung, die Art von personenbezogenen Daten, Benutzer oder Benutzerkategorie, denen die personenbezogenen Daten gezeigt sein werden oder in der Vergangenheit gezeigt wurden, insbesondere Benutzer in Drittländern oder internationalen Organisationen; Die vorgesehene Aufbewahrungsfrist von persönlichen Daten oder, wenn das nicht möglich ist, die Kriterien, die für Bestimmung dieser Frist verwendet werden; das Vorhandensein eines automatisierten Treffens von Entscheidungen, einschließlich der Erstellung von Profilen und die Gründe dafür, sowie die Bedeutung und die vorgesehenen Folgen einer solchen Bearbeitung für die Person
  • eine (kostenlose) Kopie der persönlichen Daten in einer Form, die sie selbst bestimmt (wenn die Anfrage durch elektronische Kommunikationsmittel abgegeben wurde und die Person es nicht anders verlangt, wird eine Kopie in elektronischer Form zur Verfügung gestellt); für zusätzliche Kopien, die von der Person benötigt werden, kann der Dienstleister eine angemessene Gebühr verlangen, unter Berücksichtigung der Kosten;
  • Korrektur unrichtiger personenbezogener Daten;
  • Einschränkung der Verarbeitung, wenn:

a) die Person die Richtigkeit der personenbezogenen Daten für einen Zeitraum bestreitet, in der Dienstleister die Richtigkeit der personenbezogenen Daten überprüfen kann;
b) die Verarbeitung rechtswidrig ist und der Löschung personenbezogener Daten widerspricht und stattdessen eine Einschränkung ihrer Verwendung verlangt;
c) der Dienstleister die personenbezogenen Daten nicht mehr zu Verarbeitungszwecken benötigt, aber die Person sie zur Durchsetzung, Durchführung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigt;

  • das Löschen aller personenbezogener Daten (Recht auf Vergessen), wenn die Voraussetzungen des Artikels 17 der Allgemeinen Verordnung über den Datenschutz erfüllt sind, insbesondere im Fall, dass die Person die Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten widerruft;
  • der Auszug personenbezogener Daten in einer strukturierten, allgemein benutzten und maschinenlesbaren Form mit dem Recht der Person, diese Informationen an einen anderen Dienstleister weiterzuleiten, ohne dass der ursprünglicheDienstleister sie dabei behindert;
  • Beenden des Gebrauchs von personenbezogener Daten für Zwecke des direkten Marketing.